
Staatlich gefördert, elektrisch begeistert.
Das neue Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
Einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.
Dank des neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Profitieren Sie von attraktiven staatlichen Förderungen und genießen Sie elektrifizierte Fahrfreude mit Ihrem neuen BMW. Sichern Sie sich jetzt bis zu 6.000 EUR staatliche Förderung¹ beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten BMW.
Die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst:
Welche Voraussetzungen² gelten für die staatliche Förderung?
- Ausschließlich für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
- Seit dem 19. Mai 2026 können die Förderanträge rückwirkend online gestellt werden.
- Gültig für Kauf oder Leasing von in Deutschland erstmals zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
- Gefördert werden BEV, PHEV und REEV Fahrzeuge mit Antrieb
- Nur von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (die höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern innerorts (EAER-City-Wert) aufweisen) sind förderfähig. Zusätzlich muss die Erstzulassung bis zum 30.06.2027 erfolgen.
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 € (bzw. max. 85.000 € bei einem Kind und max. 90.000 € für zwei Kinder)
- Wer die E-Auto-Förderung will, braucht die sogenannte Bund-ID*
Mit welchen Förderbeträgen können Sie rechnen?
- 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
- 1.500 € für Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender Neufahrzeuge.
- Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
- Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von 500 € pro Kind (max. 1.000 €) .

Die Elektro-Förderung für Privatkunden passt besser zu Ihnen als Sie denken.
Entdecken Sie beispielhafte Fördermöglichkeiten auf Grundlage der Informationen des Bundesumweltministeriums. Unsere Beispiele dienen ausschließlich zur Veranschaulichung der aktuell verfügbaren Informationen des Bundesumweltministeriums. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Gewährung staatlicher Förderungen oder deren Höhe.

- 1 studierende Person Anfang 20, alleinstehend
Wohnsituation: WG
keine Kinder
zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 10.000 EUR
Fahrzeug: BMW iX1
Mögliche Förderung: 5.000 EUR - Ehepaar, Ende 30
Wohnsituation: Miete
2 Kinder <18 Jahren im Haushalt
zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 80.000 EUR
Fahrzeug: BMW X3 Plug-in-Hybrid
Mögliche Förderung: 2.500 EUR - Verheiratetes Paar, Anfang 70
Wohnsituation: Eigentumshaus
keine Kinder <18 Jahren im Haushalt
zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 80.000 EUR
Fahrzeug: BMW i5 Limousine
Mögliche Förderung: 3.000 EUR
*E-Auto-Förderung nur mit Elster-Zertifikat, besser noch E-ID
Mit der Bund-ID treibt die Bundesregierung die Digitalisierung der Verwaltung voran: Als zentraler Bürger-Account soll sie persönliche Behördengänge bei immer mehr Verfahren ersetzen, so aktuell auch bei der Beantragung der E-Auto-Förderung. Wer noch nicht über eine Bund-ID verfügt, muss diese für die Antragstellung auf der Förderplattform des Bundeswirtschaftsministeriums zwingend einrichten. Darauf weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinen Informationen zur Antragsvorbereitung hin.
Weitere Informationen zur E-Auto-Förderung und Antragstellung finden Sie hier:
1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
2 Stand 19.05.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.
3 Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
4 Batterieelektrisch (BEV), Plug-in-Hybrid (PHEV), Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
Kontakt
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