Geschäftskunden und Sonderkunden

Wir halten spezielle Angebote und Tarife für unsere Geschäfts- und Sonderkunden bereit. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie von Ihren Vorteilen als Geschäfts- oder Sonderkunde bei Ihrem BMW und MINI Händler Auto Becker Klausmann.

GESCHÄFTSKUNDEN
Geschäftskunden

Profitieren Sie als gewerblicher Einzelabnehmer von attraktiven Raten, Service- und Versicherungspaketen.

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen brauchen Sie vor allem eines: Partner, die genauso flexibel sind wie Sie und in jedem Moment auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Wir betreuen Sie vor Ort mit individuellen Lösungen, zum Beispiel mit maßgeschneiderten Finanzierungs- oder Leasingangeboten und flexiblen Servicepaketen.

BMW bietet Ihnen serienmäßig innovative Technologien wie beispielsweise BMW EfficientDynamics. Es senkt Verbrauch und CO2-Emissionen. Und damit auch die Kraftstoffkosten.

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich in unseren Autohäusern in Krefeld und Kempen oder unser Außendienst kommt zu Ihnen ins Unternehmen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns viel Zeit für Sie nehmen können.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
02151/5104-0

HANDELSVERTRETER
Handelsvertreter

Als erfolgreicher Repräsentant Ihres Unternehmens sind Sie beruflich stark eingebunden. Oft bleibt das private Vergnügen auf der Strecke. Wie wäre es mit einer „Belohnung“, die geschäftlich Notwendiges mit persönlichem Vergnügen verbindet?

Mit einem BMW oder MINI profitieren Sie von unserem Konzept exklusiv für Ihre Berufsgruppe (Handelsvertreter nach § 84 HGB)

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BUSINESSKUNDENKONZEPT
Businesskundenkonzept

Im Business herrschen besondere Anforderungen an Mobilität. Deshalb profitieren Sie als Gewerbekunde mit einem kleinen bis mittleren Fuhrpark von unserer „kleinen Flottenvereinbarung“. Neben speziellen Konditionen stehen Ihnen dabei auch besondere Leistungen und Lösungen zur Verfügung, die ganz auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Ihre Vorteile:

  • Besonders günstige Konditionen und Serviceleistungen
  • Attraktive Raten, Service- und Versicherungspakete
  • Direkte Betreuung durch Businesskundenexperten
  • Regelmäßig attraktive Aktionsmodelle exklusiv für Businesskunden
  • Individuelle Lösungsvorschläge, zum Beispiel für Ihre Fahrzeugflotte oder Ihre Finanzierungsfragen

Die Voraussetzungen:

  • Bestehender Fuhrpark von fünf PKW inkl. Kleintransporter bis 3,5t
  • Gewerbetreibender gemäß §15 EStG: Nachweis Gewerbeschein oder -anmeldung; Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregisterauszug
  • Freiberufler gemäß §18 EStG: Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt

Wir beraten Sie gerne.

GROßKUNDEN
Großkunden

Sie wollen BMW Großkunden sein oder Sie verfügen bereits über ein Großkunden-Abkommen mit BMW? Glückwunsch – dann kommen Sie in den Genuss vieler lukrativer Vorteile.

Als Stützpunkthänder für BMW Großkunden betreuen wir Ihr Unternehmen rundum vom Angebot bis zur Wartung. Auch hierbei erwartet Sie der Premium Anspruch unseres Hauses und zusätzlich das Extra für Großkunden.

Ansprechpartner:

Michael NeumeyerMartin Steinlage
Michael NeumeyerMartin Steinlage
Betreuung Großkunden KrefeldBetreuung Großkunden Kempen
Tel.: 02151 5104-18Tel.: 02152 2051-22
Mail: m.neumeyer@becker-klausmann.deMail: m.steinlage@becker- klausmann.de
FAHRSCHULEN
Fahrschulen

Schule kann auch richtig Spaß machen. Begeistern Sie Ihre Fahrschüler auf dem Weg ins automobile Leben mit dem Premium Erlebnis eines BMW oder MINI und belohnen Sie Ihre Fahrschule mit einer wertbeständigen Investition.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

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JOURNALISTEN
Journalisten

Als Journalist sind Sie immer bestens informiert. Warum sollte das beim Erwerb eines neuen BMW oder MINI anders sein? Wir freuen uns darauf, Ihnen die neuesten Informationen rund um unsere Fahrzeuge zu übermitteln und ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen.

Voraussetzungen:

  • Hauptberuflich journalistisch tätig
  • Inhaber eines gültigen Presseausweises

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Sonderkonditionen für Journalisten
  • Individuelle Finanzierungs- und Leasingmöglichkeiten

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FAHRHILFEN FÜR BMW FAHRER MIT HANDICAP
Fahrhilfen Handicap

Jeder Mensch hat Ziele, die er erreichen möchte. Zum Beispiel uneingeschränkte Mobilität. Deshalb bieten wir Fahrern mit leichter bis mittelschwerer körperlicher Behinderung in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern die Möglichkeit zur individuellen Umrüstung ihres BMW in ein behindertengerechtes Fahrzeug. Der Weg zu speziellen Umrüstfirmen entfällt.

Das Programm Fahrhilfen für BMW bietet Ihnen individuelle und flexible Lösungen an. Unabhängig davon, wie Sie Ihren BMW bedienen – mit Handgas, einer Pedalerhöhung oder einem Zentralkommander. Entscheidend ist, dass Sie ihn mit jeder Umrüstung präzise und zuverlässig steuern und so die Fahrfreude in jeder Situation genießen können.

Auch wenn Sie keinen Umbau benötigen, können Sie in den Genuss von attraktiven Sonderkonditionen beim Neuwagenkauf kommen.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, auch ohne Eintrag eines Merkzeichens.
  • Zulassung auch innerhalb der Familie (Verwandtschaft ersten Grades) möglich.

Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
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Dienstwagenbesteuerung

Dienstwagenbesteuerung

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.*
Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Die BMW Plug-in-Hybride und die BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung profitieren.

NACHHALTIG PROFITIEREN.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.

WIR BERATEN SIE GERNE.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Disclaimer
Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei weiteren Fragen:

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    Auto Becker Klausmann BMW Krefeld

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